Teil I dieses Beitrages (FN ) widmete sich der Mietzinsbildung unter besonderer Berücksichtigung der einzelnen Mietzinsarten. Vorliegender Teil II behandelt die Tatbestände der Mietzinserhöhung, veranschaulicht anhand konkreter Beispiele. Zum besseren Verständnis ist der Darstellung ein grafischer Überblick über die Mietzinsarten vorangestellt, der zur Ermittlung des höchstzulässigen Mietzinses herangezogen werden kann. Ein Einblick in die statistischen Daten zum Anteil der Mietverhältnisse am österreichischen Wohnungsmarkt sowie zur Höhe der Mietkosten soll die große Praxisrelevanz des Mietzinsrechts verdeutlichen.

