Das Sozialversicherungsverhältnis entsteht unabhängig vom Willen des Versicherten und die Höhe der Beiträge wird durch das Erwerbseinkommen bestimmt. Diese prinzipiellen Aussagen stehen in jedem Lehrbuch zum Sozialrecht, aber sie treffen nicht auf die Arbeitslosenversicherung für Selbständige gem § 3 AlVG zu. Grund genug, sich näher mit ihr auseinanderzusetzen.
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