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Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen

Öffentliches Rechtmust knowAufsatzAndreas GerhartlJAP 2017/9JAP 2017, 93 - 96 Heft 2 v. 13.12.2017

Die Möglichkeiten, die Aufhebung eines Gesetzes als verfassungswidrig zu beantragen, wurden per 1. 1. 2015 um den Parteiantrag erweitert. Das zur Verfügung stehende System zur Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen wurde damit aber auch komplexer und unübersichtlicher.

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