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Zweimal Einsicht oder mehr

Unternehmens- und GesellschaftsrechtJudikaturJudikaturRoman Alexander RauterJAP 2016/7JAP 2016, 105 - 106 Heft 2 v. 30.11.2016

Die Ausübung des Einsichtsrechts durch Gesellschafter kann im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten ein wichtiges Mittel sein, um Klagen oder Anträge vorzubereiten. Daher beschäftigen Fragen der Bucheinsicht immer wieder die Gerichte. Auch der OGH kann - wie in der vorliegenden Entscheidung - häufig auf Vorjudikatur zurückgreifen.

6 Ob 128/16s

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