Die Ausübung des Einsichtsrechts durch Gesellschafter kann im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten ein wichtiges Mittel sein, um Klagen oder Anträge vorzubereiten. Daher beschäftigen Fragen der Bucheinsicht immer wieder die Gerichte. Auch der OGH kann - wie in der vorliegenden Entscheidung - häufig auf Vorjudikatur zurückgreifen.
6 Ob 128/16s

