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Lückenlosigkeit des Firmenbuchs

Unternehmens- und GesellschaftsrechtJudikaturJudikaturRoman Alexander RauterJAP 2016/8JAP 2016, 107 - 109 Heft 2 v. 30.11.2016

Der OGH bestätigt, dass Eintragungen im Firmenbuch die Chronologie der (einzutragenden) Tatsachen erkennen lassen müssen. Dementsprechend ist eine Firmenbuchanmeldung zu gestalten: Die Anträge haben auch überholte Tatsachen zu berücksichtigen.

6 Ob 103/16i

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