Der OGH bestätigt die bisherige Judikatur zur analogen Anwendung der §§ 82 f GmbHG auf die GmbH & Co KG und bejaht die Möglichkeit eines unmittelbaren Schadenersatzanspruchs einer KG gegen die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Die Entscheidung zeigt: Einlagenrückgewähr und Geschäftsführerhaftung, zwei häufige Themen des Kapitalgesellschaftsrechts, sind auch im Personengesellschaftsrecht praktisch fest verankert.
6 Ob 171/15p

