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Der EuGH als sicherer Hafen für den europäischen Datenschutz

EuroparechtJudikaturJudikaturEva RadlgruberJAP 2016/4JAP 2016, 31 - 33 Heft 1 v. 15.9.2016

Der EuGH setzt in der Rs seine Rechtsprechungslinie zu einem strengen und durchsetzungsfähigen Datenschutz, nach den Entscheidungen zur Grundrechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherungs-RL und zu den Löschpflichten von Google, in konsequenter Weise fort und verwirft das "Safe-Harbor"-Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten.

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