Im Jahr 2023 wurde in Deutschland das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Dieses stellt die betroffenen Unternehmen vor vielfältige fachliche und prozessuale Herausforderungen, und es bestehen in Teilen nicht unerhebliche Rechtsunsicherheiten. Trotz des Erfordernisses zur Abgabe des ersten Mindeststeuer-Berichts erst 15 bzw. 18 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres besteht aus Sicht des Konzernabschlusses nach den IFRS oder dem HGB bereits deutlich vorgelagert die Anforderung, eine etwaige Verpflichtung aus einer zu entrichtenden Ergänzungssteuer bilanziell abzubilden.

