IFRS 18 führt neue allgemeine Vorgaben für die Abschlusserstellung ein und ändert insbesondere die Erfolgsdarstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die dazugehörigen Anhangangaben. Es werden ausführliche Vorgaben zur Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen sowie verpflichtend auszuweisende Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung eingeführt. Ferner enthält IFRS 18 detaillierte Angabevorschriften für außerhalb des Abschlusses berichtete unternehmensindividuelle Performance-Kennzahlen, die aus Größen der Gewinn- und Verlustrechnung bestehen.

