IFRS 18 wurde im April dieses Jahres veröffentlicht und beinhaltet insbesondere Änderungen bei der Erfolgsdarstellung. Die neuen Anforderungen an die Erfolgsdarstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die dazugehörigen Anhangangaben wurden in Teil 1 dieses Beitrags (IRZ 2024, 379–385) betrachtet. Untersuchungsgegenstände dieses zweiten Teils sind die durch IFRS 18 neu eingeführten detaillierten Angabevorschriften für außerhalb des Abschlusses berichtete unternehmensindividuelle Performance-Kennzahlen sowie die Änderungen an der Kapitalflussrechnung.