Die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten stehen aufgrund zahlreicher regulatorischer Neuerungen vor großen Herausforderungen. Aktuell sind Unternehmen insbesondere von den Vorgaben der CSRD, der EU-Taxonomie-Verordnung sowie künftig der ESEF-Verordnung betroffen. Die bestehende Literatur gibt in diesem Zusammenhang Hinweise zu den konkreten Berichtsanforderungen und der inhaltlichen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Auswirkungen auf den Berichtsprozess von Nachhaltigkeitsberichten als Bestandteil des Lageberichts bleiben jedoch weitgehend unbeleuchtet. Teil 1 dieses Beitrags richtet den Blick daher auf zwei Schritte im Berichtsprozess: die Betroffenheitsanalyse sowie die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung. Teil 2 betrachtet die Auswirkungen auf die Wesentlichkeitsanalyse und die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

