Am 20.5.2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) verabschiedet, dem der Bundesrat am 28.5.2021 seine Zustimmung gegeben hat. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das FISG am 10.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der überwiegende Teil der gesetzlichen Neuerungen trat bereits zum 1.7.2021 in Kraft. Insgesamt beinhaltet das FISG in 26 Artikeln Modifikationen an zahlreichen Gesetzen, die u.a. Veränderungen in Bezug auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog. PIE – Public Interest Entities), die Bilanzkontrolle (Enforcement) sowie den Bilanzeid zum Gegenstand haben. Zudem wird die Haftung von Abschlussprüfern erheblich verschärft. Basierend auf den Erläuterungen zum Entwurf des FISG in Heft 4/2021 der IRZ stellen die Autoren ausgewählte wichtige Änderungen in Bezug auf Abschlussprüfung und Corporate Governance dar.

