Am 21.4.2021 hat die Europäische Kommission den Entwurf der überarbeiteten CSR-Richtlinie (nunmehr als Nachhaltigkeitsrichtlinie bezeichnet) veröffentlicht. Der Entwurf erweitert die bisherigen Berichtspflichten deutlich und hebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind im Kontext des European Green Deal und des EU Sustainable Finance Action Plan zu sehen. Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Georg Lanfermann, dem Präsidenten des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), einen ausgewiesenen Experten gewinnen konnten, uns einen ersten Überblick und eine erste Einordnung zu geben.

