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Nachhaltigkeitsberichterstattung – Der neue Richtlinienentwurf der EU-Kommission verschiebt die Kräfteverhältnisse zwischen finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtGeorg Lanfermann, Gernot HebestreitIRZ 2021, 305 - 307 Heft 7 und 8 v. 1.7.2021

Am 21.4.2021 hat die Europäische Kommission den Entwurf der überarbeiteten CSR-Richtlinie (nunmehr als Nachhaltigkeitsrichtlinie bezeichnet) veröffentlicht. Der Entwurf erweitert die bisherigen Berichtspflichten deutlich und hebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind im Kontext des European Green Deal und des EU Sustainable Finance Action Plan zu sehen. Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Georg Lanfermann, dem Präsidenten des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), einen ausgewiesenen Experten gewinnen konnten, uns einen ersten Überblick und eine erste Einordnung zu geben.

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