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Neue Zwischensalden in der Gewinn- und Verlustrechnung, Angabe von Non-GAAP-Leistungsindikatoren und stärkere Aufschlüsselung von Abschlussposten – Was der ED „General Presentation and Disclosures“ vorschlägt

Bilanzierung und BilanzpolitikSteuerrechtGernot Hebestreit, Evelyn Teitler-FeinbergIRZ 2020, 343 - 349 Heft 7 und 8 v. 1.7.2020

Im Dezember 2019 veröffentlichte das IASB den ED/2019/7 zu „General Presentation and Disclosures“, der in der Gewinn- und Verlustrechnung drei neue Zwischensalden vorschreibt, um dem Wildwuchs von Non-GAAP Measures einen relativen Riegel vorzuschieben. Überdies zielt der Entwurf darauf ab, dass Posten wie „sonstige Aufwendungen“ und „sonstige Erträge“ aufzuschlüsseln sind und in den Angaben erläutert wird, aus welchem Grund die aufgegliederten Elemente als unüblich („unusual“) eingestuft werden. Ehrgeizige und wichtige Ziele. Der Beitrag beleuchtet die geplante Reform und ordnet sie ein.

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