Im Dezember 2019 veröffentlichte das IASB den ED/2019/7 zu „General Presentation and Disclosures“, der in der Gewinn- und Verlustrechnung drei neue Zwischensalden vorschreibt, um dem Wildwuchs von Non-GAAP Measures einen relativen Riegel vorzuschieben. Überdies zielt der Entwurf darauf ab, dass Posten wie „sonstige Aufwendungen“ und „sonstige Erträge“ aufzuschlüsseln sind und in den Angaben erläutert wird, aus welchem Grund die aufgegliederten Elemente als unüblich („unusual“) eingestuft werden. Ehrgeizige und wichtige Ziele. Der Beitrag beleuchtet die geplante Reform und ordnet sie ein.

