Er trotz jeder Krise, der „(un-)freundliche“ Riese namens Goodwill. Auch außerhalb von Krisenzeiten ist die adäquate Bilanzierung des Goodwill in der IFRS-Rechnungslegung ein über die Fachliteratur hinaus diskutierter Dauerbrenner der Rechnungslegung. Die Diskussion um die Bilanzierung des Goodwill ist – traurigerweise – in Zeiten der Corona-Pandemie aktueller denn je, insbesondere im Hinblick auf dessen Werthaltigkeit. Mit dem am 19. März 2020 veröffentlichten Diskussionspapier „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ (DP/2020/1) hat die Kontroverse um die Goodwillbilanzierung erneut Fahrt aufgenommen. Auch wenn der IASB die Wiedereinführung der planmäßigen Goodwill-Abschreibung offen zur Diskussion stellt, ist ein wirklicher einheitlicher Willen zur Abkehr vom Impairment Only Approach derzeit nicht zu erkennen. Insofern setzt sich der Beitrag kritisch mit den Inhalten des Discussion Paper auseinander. Ob und inwieweit neue praktische und konzeptionelle Argumente für oder gegen ein bestimmtes Konzept der Folgebilanzierung sprechen, wird in Teil 2 in Heft 9 der IRZ diskutiert.

