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Nachgehakt: Zur externen Ermittlung der suspendierten Berichtskennzahl EBIT nach Kapitalkosten

Accounting for Value?SteuerrechtAndreas HaakerIRZ 2020, 267 - 270 Heft 6 v. 1.6.2020

Im Rahmen einer Fallstudie über die Verwendung von „ROCE statt EBIT nach Kapitalkosten als zentrale Berichtskennzahl“ wurden anhand des BASF-Berichts 2018 die (potenziellen) Auswirkungen dieses für 2019 angekündigten Berichtskennzahlenwechsels kritisch analysiert. Dabei wurde konstatiert, dass der Berichtskennzahlenwechsel nicht mit der verkündeten Zielsetzung des Unternehmens im Einklang steht und sich die negative Entwicklung der Ertragslage nach der neuen „Spitzenkennzahl“ ROCE günstiger darstellen wird, als es nach EBIT nach Kapitalkosten der Fall gewesen wäre. Aufgrund einer BASF-Meldung vom 8. Juli 2019 zeichnete sich dann ab, dass nach der „suspendierten“ Berichtskennzahl der erwartete Residualgewinn sogar negativ sein würde („Wertvernichtung“). Im vorliegenden Beitrag wird hinsichtlich dieser Entwicklung nachgehakt und fallstudienartig veranschaulicht, wie sich im Rahmen einer externen Lageberichtsanalyse die nunmehr den Investoren vorenthaltene Berichtskennzahl „EBIT nach Kapitalkosten“ anhand des aktuellen BASF-Berichts 2019 extern ermitteln lässt.

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