Im Rahmen der IBOR-Reform werden bestehende Referenzzinssätze, wie z.B. LIBOR oder EURIBOR, durch alternative Referenzzinssätze abgelöst bzw. Berechnungsverfahren geändert. Anlass der Reform waren u.a. in 2011 aufgedeckte Marktmanipulationen von Referenzzinssätzen. Das Financial Stability Board veröffentlichte in der Folge Standards zur Reform der Referenzzinssätze, die von der EU aufgegriffen wurden und in 2016 zur Veröffentlichung der EU-Benchmark-Verordnung führten. Die Reform führt auch zu zahlreichen Fragestellungen im Rahmen der Bilanzierung, insbesondere im Bereich der Finanzinstrumente. Der IASB hat hierzu ein zweiphasiges Projekt gestartet. In Ergänzung zu den ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwendenden Regelungen aus Phase 1 hat der IASB nun am 9. April 2020 zu den replacement issues (Phase 2), die als direkte Folge der Änderung der Referenzzinssätze notwendig sind, den Exposure Draft ED/2020/1 veröffentlicht. Der Beitrag zeigt, welche Vorschläge der Standardentwurf beinhaltet und welcher Handlungsbedarf für die Praxis besteht.

