Als kurzfristige Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie hat der IASB am 24. April 2020 den Entwurf eines Ergänzungsstandards ED/2020/2 „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)“ herausgegeben. Die Vorschläge sollen eine Erleichterung für Leasingnehmer durch eine optionale Ausnahme von der Neubeurteilungspflicht für Leasingverhältnisse nach IFRS 16 zur Verfügung stellen, sofern Leasinggeber/Vermieter den Leasingnehmern/Mietern .

