Deutsche börsennotierte Unternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse i.d.R. nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Die IFRS erfordern die Ermittlung des Fair Value (beizulegender Zeitwert) für Anlageimmobilien. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Bilanzierung von Anlageimmobilien bei deutschen börsennotierten Unternehmen und diskutiert Unterschiede zwischen der Bewertung des Fair Value nach IFRS und dem Verkehrswert nach deutschen Normen zur Immobilienbewertung. Die Anwendung der ImmoWertV im IFRS-Jahresabschluss kann durchaus zur Falschbilanzierung führen.

