Nach IAS 12 besteht für latente Steuern auf temporäre Differenzen ein Ansatzverbot, sofern der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten und Schulden auf das zu versteuernde Einkommen oder das IFRS-Ergebnis keinen Einfluss hat und gleichzeitig kein Unternehmenszusammenschluss vorliegt. Spielte die initial recognition exemption aufgrund einer überschaubaren Anzahl von Anwendungsfällen in der Vergangenheit noch eine relativ geringe Rolle, so änderte sich dies mit der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 16. Aufgetretenen Unklarheiten wollte das IASB mit ED/2019/5 begegnen. Wie die Kommentierungen zeigen, wirft das ED allerdings – insbesondere hinsichtlich des sog. recognition cap – selbst wiederum weitere Fragen für die Praxis auf.

