Mit einiger Verzögerung ist das „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte-Richtlinie“ (ARUG II) zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie war eigentlich bereits bis zum 10.6.2019 in deutsches Recht umzusetzen. In Fortführung des IRZ-Beitrags „Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie II: Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung und Abschlussprüfung (Needham/Müller, IRZ 2019, 79, Heft 2) untersucht der vorliegende Beitrag die vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat gebilligten Änderungen, die sich im Vergleich zum vorgelegten Regierungsentwurf ergeben und legt den Fokus dabei auf die Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung.

