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ESEF-Anforderungen ab 2020 EU-Update und Regierungsentwurf

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtChristian ZwirnerIRZ 2020, 112 - 114 Heft 3 v. 1.3.2020

Erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 müssen kapitalmarktorientierte Konzerne die supranationalen Vorgaben der EU beachten und ihren IFRS-Konzernabschluss elektronisch nach den ESEF-Vorgaben veröffentlichen. Zu dem Zweck der Umsetzung der EU-Vorgaben liegt seit Januar 2020 der von der Bundesregierung beschlossene Regierungsentwurf für das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte“ vor. Während die supranationalen Vorgaben eindeutig sind, bleibt für den Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr viel Zeit, da die ESEF-Vorgaben bereits erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 anzuwenden sind. Die Einhaltung der ESEF-Vorgaben für Zwecke der Offenlegung soll künftig der Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie dem Enforcement durch die DPR unterliegen. Verstöße gegen die Einhaltung der Vorgaben sollen durch die BaFin sanktioniert werden.

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