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Impairment-only-Ansatz und Fehlanreize

Accounting for Value?SteuerrechtAndreas HaakerIRZ 2020, 115 - 118 Heft 3 v. 1.3.2020

Wieder einmal geht es um den Goodwill, genauer: um dessen Nichtabschreibung, die eine beunruhigend hohe Auftürmung in Relation zum Eigenkapital bewirkt. Entsprechend berichtete die Börsen-Zeitung jüngst über das „Milliardenrisiko in den Firmenbilanzen“. Gespielt wurde dabei das altbekannte Lied von großen Ermessensspielräumen, einer prozyklischen Wirkung und einem IASB, welches die Diskussion über Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung verweigert und stattdessen lieber ein wenig „am Impairment-only-Ansatz herumdoktern“ möchte, „um die Praktikabilität, die Effektivität und die Verlässlichkeit zu verbessern und somit das Vertrauen in die Aussagekraft der Werthaltigkeitsprüfung zu stärken.“ Unbeschadet aller Unwägbarkeiten wird in Fachkreisen weiterhin behauptet, der Impairment-only-Approach sei der planmäßigen Abschreibung „konzeptionell überlegen“, wobei grundlegende Anreizprobleme ausgeblendet werden, welche ein „herumdoktern“ als vergebliche Mühe erscheinen lassen. Diese für Investoren und Finanzanalysten wichtige Problematik wird im vorliegenden Beitrag diskutiert und durch einfache Zahlenbeispiele veranschaulicht.

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