Der Arbeitsvertrag eines französischen Piloten enthält eine 3-monatige Verfallsklausel, die aber aufgrund des anzustellenden Günstigkeitsvergleichs unwirksam ist, weshalb die Klage innerhalb der sechsmonatigen Verfallsfrist nach § 34 AngG als rechtzeitig eingebracht gilt. Der OGH hat entschieden: Eine Klausel, wonach eine schriftliche Geltendmachung innerhalb von drei Monaten erforderlich ist, ohne dass eine Verlängerung der sechsmonati-