Das Arbeitsklima bei der Arbeitgeberin verschlechterte sich, nachdem die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft bekanntgegeben hatte. Ihr wurde vorgeworfen, dass sie nicht eingestellt worden wäre, wenn bereits beim Einstellungsgespräch bekannt gewesen wäre, dass später eine Schwangerschaft eintreten würde. Als die Arbeitnehmerin dann in weiterer Folge eine Fehlgeburt erlitt und drei Wochen im Krankenstand war, wurde sie wenige Tage nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenstand gekündigt. Als konkretes Motiv für die Kündigung wurde die Befürchtung der Arbeitgeberin festgestellt, dass die Arbeitnehmerin in Kürze wieder schwanger werden könne und dies der Arbeitgeberin teuer kommen werde. Dies stellt eine verbotene Diskriminierung dar.