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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 255 Abs 7 ASVG

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 32infas 2014, 166 Heft 4 v. 1.7.2014

Der Gesetzgeber verfolgt mit der Invaliditätspension nach § 255 Abs 1 bis 4 ASVG einerseits und dem Pen-

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sionsanspruch nach § 255 Abs 7 ASVG andererseits unterschiedliche Ziele.

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