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Sachwalterschaft und Ausgleichszulage

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 33infas 2014, 167 Heft 4 v. 1.7.2014

Bei der Anrechnung von Zinseinkünften kann der Aufwandersatz nach § 276 Abs 3 ABGB nicht in Abzug gebracht werden.

Der Kläger hat einen Sachwalter; er bezieht eine Ausgleichszulage zu seiner Pension.

Strittig war im vorliegenden Fall, ob bei der (zu Recht) vorgenommenen Anrechnung von Zinseinkünften nicht nur die Sachwalterentschädigung nach § 276 Abs 1 ABGB, sondern auch der Aufwandersatz nach § 276 Abs 3 ABGB in Abzug zu bringen ist. Das wird vom OGH nach einer Auseinandersetzung mit Lehre und Judikatur abgelehnt:

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