Krankengeldbezugszeiten nach der rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zählen nicht als Zeiten gemäß § 255 Abs 4 Z 2 ASVG.
Krankengeldbezugszeiten nach der rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zählen nicht als Zeiten gemäß § 255 Abs 4 Z 2 ASVG.