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IESG – freiwillige Abfertigung, Kündigungsentschädigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 38infas 2014, 103 Heft 3 v. 1.5.2014

Zwischen einer freiwilligen Abfertigung oder laufendem Entgelt aus dem späteren Arbeitsverhältnis einerseits und einer Kündigungsentschädigung aus dem früheren Arbeitsverhältnis bestehen aber nach dem IESG gravierende Unterschiede, etwa was den Umfang der Sicherung anlangt.

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