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Rechtzeitigkeit einer Entlassung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 35infas 2014, 100 Heft 3 v. 1.5.2014

Eine sorgfältig überlegte Vorgehensweise ist angezeigt, wenn der Arbeitnehmer durch eine übereilte Entlassung bei einem Geschäftspartner des Arbeitgebers ungerechtfertigt in Misskredit gebracht werden oder der Arbeitgeber sogar einen Imageschaden erleiden hätte können.

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