Der OGH erachtet die Kündigung eines 56-Jährigen, der faktisch drei Monate nach Ende seines Dienstverhältnisses eine neue Beschäftigung erlangt und nur eine Sorgepflicht für eine 18-jährige studierende Tochter hat, auch dann nicht für sozialwidrig, wenn er beim gleichen Arbeitgeber vorher brutto € 3150,- (14-mal jährlich) erhielt und danach nur mehr € 2500,- (14-mal jährlich). Das entspricht einer Einkommensminderung von rund 20%.