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Kündigungsanfechtung – keine Sozialwidrigkeit, Anzeigenverkäufer (56), 20% Lohnkürzung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 29infas 2014, 88 Heft 3 v. 1.5.2014

Der OGH erachtet die Kündigung eines 56-Jährigen, der faktisch drei Monate nach Ende seines Dienstverhältnisses eine neue Beschäftigung erlangt und nur eine Sorgepflicht für eine 18-jährige studierende Tochter hat, auch dann nicht für sozialwidrig, wenn er beim gleichen Arbeitgeber vorher brutto € 3150,- (14-mal jährlich) erhielt und danach nur mehr € 2500,- (14-mal jährlich). Das entspricht einer Einkommensminderung von rund 20%.

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