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Begünstigte Behinderte – Minderung des Entgelts

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 21infas 2014, 63 Heft 2 v. 1.3.2014

Bei der Bestimmung des Entgelts einer begünstigten Behinderten darf eine Minderung aufgrund der Behinderung nicht vorgenommen werden (§ 7 BEinstG). Es kann jedoch sehr wohl zu einer Minderung oder einem Entfall der Entgeltfortzahlung aufgrund eines Krankheitsfalles kommen (§ 2 EFZG, § 8 AngG).

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