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Auflösung des Dienstverhältnisses bei langer Dienstverhinderung – unzulässige Resolutivbedingung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 16infas 2014, 52 Heft 2 v. 1.3.2014

Die in der kollektivvertraglichen Bestimmung des § 25 Abs 9 DO enthaltene Resolutivbedingung steht im Widerspruch zu den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der § 1158 ABGB, § 20 Abs 2 AngG. Eine die Gültigkeit dieser Bestimmung rechtfertigende Regelung des Überleitungsrechts existiert nicht.

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