vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausbildungskosten – Aufrechnung gegen Lohnkosten, "erfolgreicher Abschluss" der Ausbildung ohne Prüfungsnachweis

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 13infas 2014, 44 Heft 2 v. 1.3.2014

Gemessen an der § 2d AVRAG zugrunde liegenden Wertung, dass der Ersatz von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer dann gerechtfertigt ist, wenn ihm am Arbeitsmarkt verwertbare Spezialkenntnisse verschafft wurden, muss es für den Ausbildungserfolg darauf ankommen, dass dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Wissen und bestimmte Fähigkeiten (Know How) dergestalt vermittelt wurden, dass er darüber verfügen und sie einsetzen kann. Es kann kein Zweifel bestehen, dass auch ohne Prüfungsnachweis erworbene Spezialkenntnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt nachgefragt und bewertet werden können. Der erkennende Senat schließt sich daher für den Fall, dass eine Ausbildung keine Qualifikationsprüfung vorsieht, jenen Literaturmeinungen an, die für den "erfolgreichen Abschluss" einer Ausbildung iSd § 2d AVRAG eine Prüfung oder ein Zeugnis nicht für erforderlich erachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!