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Pflegebedarf und Herbeischaffung des Heizmaterials

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 7infas 2014, 34 Heft 1 v. 1.1.2014

Ein Hilfsbedarf ist zu verneinen, wenn eine funktionsfähige Zentralheizung vorhanden ist, sofern der Pflegebedürftige diese zu bedienen im Stande ist.

Ob ein Hilfsbedarf nach § 2 EinstV für die Beheizung des Wohnraums einschließlich der Herbeischaffung von Heizmaterial anzunehmen ist, ist an Hand der jeweiligen konkreten Situation zu beurteilen.

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