Pensionserhöhung:
Bereits mit dem 2.Stabilitätsgesetz 2012 (§ 666 Abs 3 ASVG) war als Beitrag der PensionistInnen zum "Sparpaket" beschlossen worden, dass die Pensionserhöhung für 2014 um 0,8 Prozentpunkte unter dem Anpassungsfaktor erfolgt: Da der Anpassungsfaktor 2,4% beträgt, werden alle Pensionen um 1,6% erhöht.