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Die neuen Werte für 2014

Sozialrechtinfas 2014, 31 Heft 1 v. 1.1.2014

Pensionserhöhung:

Bereits mit dem 2.Stabilitätsgesetz 2012 (§ 666 Abs 3 ASVG) war als Beitrag der PensionistInnen zum "Sparpaket" beschlossen worden, dass die Pensionserhöhung für 2014 um 0,8 Prozentpunkte unter dem Anpassungsfaktor erfolgt: Da der Anpassungsfaktor 2,4% beträgt, werden alle Pensionen um 1,6% erhöht.

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