Ist eine Beschäftigte grundsätzlich zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet, ist sie weisungsgebunden und kontrollunterworfen, liegt ein Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG vor.
Ist eine Beschäftigte grundsätzlich zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet, ist sie weisungsgebunden und kontrollunterworfen, liegt ein Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG vor.