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Istlohnerhöhung durch KV Metallindustrie – Auswirkungen auf Lohn überlassener Arbeitskräfte

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 10infas 2014, 25 Heft 1 v. 1.1.2014

Der im Lohnabschluss 2011 des Kollektivvertrags (KV) für die Metallindustrie festgelegte Mindestbetrag von € 80,-, um den jedenfalls die Löhne sämtlicher bereits vor dem 1. 11. 2011 beschäftigten Stammmitarbeiter des Beschäftigerbetriebs zu erhöhen waren, stellt – wie eine Einmalzahlung – eine allgemeine Entgelterhöhung dar, die aber – ebenso wie die Einmalzahlung – nicht in die Mindestlohntabelle Eingang gefunden hat. Der Differenzbetrag zwischen dem nach den festgelegten Prozentsätzen berechneten Erhöhungsbetrag der Mindestlöhne und dem Betrag von € 80,- ist somit vom Referenzzuschlag umfasst.

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