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Anspruch auf Elternrente

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, 56infas 2013, 242 Heft 6 v. 1.11.2013

Ein Anspruch auf Elternrente kommt im Wesentlichen nur in Betracht, wenn das Eigeneinkommen des Anspruchswerbers unter der Hälfte des maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzbetrags liegt.

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