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Beitritt zur Pensionskasse - Verjährung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 77infas 2013, 220 Heft 6 v. 1.11.2013

Ist dem Arbeitnehmer nach einem Wechsel zur Pensionskasse spätestens im Jahr 2007 der Eintritt eines Pensionsschadens bekannt gewesen und haben die damals künftigen Schäden eine vorhersehbare Folge dieses Schadensereignisses dargestellt, so sind die Schadenersatzansprüche (Differenzbeträge für den Zeitraum 2009 bis 2011) mangels rechtzeitiger Klagseinbringung verjährt.

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