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Verhängung eines Beitragszuschlags 2

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, 39infas 2013, 201 Heft 5 v. 1.9.2013

Wird ein geringfügiges statt (korrekterweise) ein vollversichertes Dienstverhältnis gemeldet, ist nicht ein Beitragszuschlag nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG, sondern nach § 113 Abs 1 Z 4 iVm Abs 3 ASVG zu verhängen.

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