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Verhängung eines Beitragszuschlags 1

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, 38infas 2013, 200 Heft 5 v. 1.9.2013

Eine weitere Betretung der gleichen Personen während des weiterhin aufrechten Beschäftigungsverhältnisses und damit der unveränderten Pflichtversicherung recht-

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fertigt nicht eine neuerliche Vorschreibung eines Beitragszuschlags nach § 113 Abs 1 Z 1 ASVG.

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