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Insolvenz-Entgelt - Gesellschafter mit Sperrminorität

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 66infas 2013, 190 Heft 5 v. 1.9.2013

Gerade der Umstand, dass der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs 6 Z 2 IESG (Gesellschafter mit beherrschendem Einfluss) auch solche Arbeitnehmer erfassen soll, die die Anteile bloß treuhändig halten, zeigt, dass das Innenverhältnis, das für den Außenstehenden, insbesondere auch die IEF-Service GmbH, regelmäßig schwer nachvollziehbar ist, insoweit nicht für die Einschränkung des Ausschlusstatbestandes ausreicht.

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