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Insolvenz-Entgelt - Stiftung, beherrschender Einfluss

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 65infas 2013, 187 Heft 5 v. 1.9.2013

Wenn ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil freiwillig an eine Stiftung überträgt, begibt er sich zwar im Außenverhältnis seiner Gesellschafterstellung, es besteht jedoch im Innenverhältnis aufgrund der Versorgungsberechtigung aus dem Geschäftsanteil und dessen Erträgnissen eine aufrechte Bindung.

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