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Insolvenz-Entgelt - Bemessungsgrundlage für gesicherte Prozesskosten

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 64infas 2013, 186 Heft 5 v. 1.9.2013

Erhebt der Arbeitnehmer ein zulässiges Brutto-/Nettobegehren, dann ist der für die gesicherten Prozesskosten maßgebliche Streitwert nicht mit dem hochgerechneten Bruttobetrag begrenzt, für den Insolvenz-Entgelt zuerkannt wurde, sondern mit dem höheren Unterschiedsbetrag zwischen gesamter gesicherter Bruttoforderung und Nettoakonto.

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