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Haftungsprivileg des Arbeitgebers - Unfall mit Kundenfahrzeug

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 50infas 2013, 145 Heft 4 v. 1.7.2013

Die Ausnahmeregelung des § 333 Abs 3 ASVG zum Haftungsprivileg des Arbeitgebers setzt voraus, dass der zu ersetzende Schaden von einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist, sohin eine Versicherungssumme aus einer bestehenden Pflichthaftpflichtversicherung zur Verfügung steht.

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