Die Ansprüche des Arbeitnehmers vor der Insolvenz sollen dann begrenzt sein, wenn der Arbeitnehmer keine zeitgerechten Maßnahmen zu deren Rechtsdurchsetzung setzt.
Die Ansprüche des Arbeitnehmers vor der Insolvenz sollen dann begrenzt sein, wenn der Arbeitnehmer keine zeitgerechten Maßnahmen zu deren Rechtsdurchsetzung setzt.