vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfertigung - Auszahlung von Gutstunden

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 44infas 2013, 137 Heft 4 v. 1.7.2013

Es macht keinen Unterschied, ob der Geldersatz für geleistete Gutstunden einmalig am Ende des Dienstverhältnisses ausbezahlt wird oder ob der Arbeitgeber - gewissermaßen als Vorgriff auf diese Einmalzahlung - über die letzte Zeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers Teilleistungen auf diesen Anspruch erbringt. Unabhängig davon, ob es sich um ein vor oder im letzten Beschäftigungsjahr erwirtschaftetes Zeitguthaben handelte, führt der dafür bezahlte Geldersatz nicht zu seiner Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage für den Abfertigungsanspruch.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!