Es besteht kein Anspruch auf Witwenpension für die geschiedene Ehegattin, wenn der Unterhaltsanspruch wegen einer Lebensgemeinschaft geruht hat.
Es besteht kein Anspruch auf Witwenpension für die geschiedene Ehegattin, wenn der Unterhaltsanspruch wegen einer Lebensgemeinschaft geruht hat.