Tritt nach der Aussteuerung eine andere Krankheit ein, liegt ein neuer Versicherungsfall vor und es entsteht nach kurzer Arbeitsfähigkeit ein neuer Krankengeldanspruch.
Tritt nach der Aussteuerung eine andere Krankheit ein, liegt ein neuer Versicherungsfall vor und es entsteht nach kurzer Arbeitsfähigkeit ein neuer Krankengeldanspruch.